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Änderungen in Deutschland unter dem neu einzuführenden §§ 18 j-k UStG

EU-Umsatzsteuerreform ab dem 01.07.2021 / Gambio Update verfügbar!

Steuereinstellungen: Ab einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 € im EU-Ausland müssen Onlinehändler für ihre Artikel die Steuern des jeweiligen Lieferlandes anzeigen und diese auch im jeweiligen Land abführen. Das kann zentralisiert über das OSS-Verfahren geschehen.

Das Verfahren One-Stop-Shop: Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

 
  • Betroffen sind alle Online-Händler, die Waren und/oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb ihres eigenen Sitzlandes an Verbraucher verkaufen, sondern auch Nicht-Unternehmer in anderen EU-Staaten beliefern.
  • Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob der betreffende Händler Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig ist.
 
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021 WEITERLESEN

One-Stop-Shop ab 01.07.2021

Änderungen in Deutschland unter dem neu einzuführenden §§ 18 j-k UStG