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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmer, gewerbliche Kunden und Geschäftskunden
Wichtiger Hinweis:
Das Angebot von Gambio-Tuning richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragssprache
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gambio-Tuning – Torsten Lewe, Rüthener Weg 22, 59602 Rüthen, E-Mail: , nachfolgend „Gambio-Tuning“ genannt, und seinen Kunden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Installationen, Aktualisierungen, Wartungsarbeiten, Fehleranalysen, Sicherheitsoptimierungen, Suchmaschinenoptimierungen, Programmierungen, Modulentwicklungen, Softwareüberlassungen, Hostingprodukte, Serverleistungen, Domainleistungen und damit verbundene Leistungen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und die beauftragte Leistung nicht überwiegend privaten Zwecken dient.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Gambio-Tuning ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen, Produkten, Software, Modulen und Hostingangeboten auf der Internetseite oder im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
- Der Kunde kann die gewünschten Leistungen in den Warenkorb legen und im Bestellprozess seine Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsdaten eingeben. Mit dem Anklicken des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab.
- Die automatisch versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern in der Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
- Der Vertrag kommt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform, durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung, durch die Bereitstellung der bestellten Leistung oder durch den erkennbaren Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt. Enthält das Angebot keine Bindungsfrist, kann es bis zu seinem Widerruf angenommen werden.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt oder Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, technische Sicherheitsanforderungen oder berechtigte geschäftliche Interessen von Gambio-Tuning verstößt.
- Die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vertragsbedingungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsinformationen per E-Mail, soweit dies im jeweiligen Bestellablauf vorgesehen ist.
3. Leistungsumfang und Art der Leistung
- Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und ergänzenden Vereinbarungen der Parteien.
- Bei Dienstleistungen schuldet Gambio-Tuning die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei Werkleistungen schuldet Gambio-Tuning das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Arbeitsergebnis.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern keine ausdrückliche persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
- Rechtsberatung, Steuerberatung und verbindliche Datenschutzberatung sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich durch eine hierzu befugte Person erbracht werden.
- Bei Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung wird kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte Besucherzahl, kein bestimmter Umsatz und keine dauerhafte Position in Suchmaschinen geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und in Textform zugesichert wurde.
- Angaben zu Kompatibilität, Funktionsumfang und Systemvoraussetzungen beziehen sich auf die bei Vertragsschluss bekannte und vereinbarte technische Umgebung. Spätere Änderungen durch Shopsoftware-, Betriebssystem-, Server-, Browser-, Zahlungsanbieter- oder Drittsoftware-Hersteller sind nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Gambio-Tuning alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dateien, Inhalte, Freigaben und Zugangsdaten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde benennt auf Anforderung einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt sicher, dass notwendige Rückfragen, Freigaben und Entscheidungen ohne unangemessene Verzögerung beantwortet werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an bestehenden Systemen eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung anzulegen, sofern eine Datensicherung durch Gambio-Tuning nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
- Der Kunde hat die Funktionsfähigkeit seiner Datensicherung zu prüfen und sicherzustellen, dass eine Wiederherstellung der Daten und Systeme möglich ist.
- Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Entsteht Gambio-Tuning durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden ein zusätzlicher Aufwand, darf dieser nach vorherigem Hinweis zu den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen berechnet werden.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen, solange erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen, Zugangsdaten, Freigaben oder fällige Zahlungen des Kunden fehlen.
5. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
- Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.
- Gambio-Tuning informiert den Kunden vor der Ausführung von erkennbaren Zusatzleistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten.
- Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt. Die Freigabe kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
- Leistungsänderungen können zu einer Anpassung vereinbarter Termine, Ausführungsfristen und Vergütungen führen.
6. Sonderprogrammierungen und individuelle Softwareentwicklung
- Der konkrete Leistungsumfang einer Sonderprogrammierung, individuellen Modulentwicklung oder sonstigen Softwareanpassung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung und den ausdrücklich vereinbarten Ergänzungen.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Erweiterungen, Schnittstellen, Designanpassungen, Datenübernahmen, Dokumentationen oder sonstige Leistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung gelten als Zusatzleistungen. Gambio-Tuning informiert den Kunden vor der Ausführung über den voraussichtlichen Mehraufwand, mögliche Terminänderungen und die zusätzlichen Kosten.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, technisch notwendige Anpassungen gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Umsetzung vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Anpassung dem Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde stellt alle für die Entwicklung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Testdaten, Schnittstellenbeschreibungen, Freigaben und sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm vorgegebenen Abläufe, Inhalte, Daten und Funktionen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Prüfung der programmierten Geschäftsabläufe ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vor der Installation oder Bearbeitung eines bestehenden Shops, Servers oder sonstigen Systems hat der Kunde eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung anzulegen, sofern die Erstellung einer Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
- Nach Fertigstellung stellt Gambio-Tuning die Sonderprogrammierung zur Prüfung bereit oder installiert sie nach Vereinbarung in der vorgesehenen Systemumgebung. Für die Prüfung und Abnahme gelten ergänzend die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abnahme von Werkleistungen.
- Eine Abweichung stellt keinen Mangel dar, wenn die betreffende Funktion nicht zum ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang gehört oder die Abweichung durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde.
- Gambio-Tuning erhält zunächst Gelegenheit, einen berechtigten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und nachzuerfüllen.
- Änderungen an der Sonderprogrammierung durch den Kunden oder durch Dritte können Mängelansprüche ausschließen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der beanstandete Mangel nicht durch die Änderung verursacht wurde.
- Angaben zur Kompatibilität beziehen sich auf die bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbarte Systemumgebung, insbesondere auf die vereinbarte Version von Gambio, PHP, Theme, Datenbank, Serverkonfiguration und eingebundenen Fremdmodulen.
- Eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Gambio, PHP, Themes, Browsern, Betriebssystemen, Schnittstellen oder Softwareprodukten Dritter wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nachträgliche Anpassungen aufgrund von Shopupdates, PHP-Updates, Themewechseln, Serverwechseln, geänderten Schnittstellen oder Änderungen durch Drittanbieter sind gesondert zu vergüten.
- Die Lieferung einer Sonderprogrammierung beinhaltet keine dauerhafte Wartung, Pflege, Aktualisierung, Überwachung oder Anpassung an zukünftige technische Entwicklungen. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bestimmten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der Sonderprogrammierung in dem ausdrücklich vereinbarten Onlineshop beziehungsweise auf der vereinbarten Domain.
- Eine Nutzung in weiteren Onlineshops oder auf weiteren Domains, eine Weiterveräußerung, Vermietung, Unterlizenzierung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gambio-Tuning zulässig.
- Allgemeine Programmbestandteile, Bibliotheken, Routinen, Frameworks, Vorlagen, Werkzeuge und bereits vor dem Auftrag vorhandene Module von Gambio-Tuning bleiben von einer projektspezifischen Rechteübertragung ausgenommen.
- Ein Anspruch auf Herausgabe interner Entwicklungsdateien, Entwicklungswerkzeuge, Dokumentationen oder nicht vereinbarter Quellcodedateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung ist.
- Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung, Fehlerberichtigung und Erstellung erforderlicher Sicherungskopien bleiben unberührt.
- Werden Bestandteile von Drittanbietern oder Open-Source-Komponenten verwendet, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Bestandteile.
- Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten und sonstige gesetzlich geschuldete Vergütungen sind im Fall einer Kündigung zu bezahlen.
7. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn alle technischen, organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
- Gambio-Tuning haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden, Anbieter von Drittsoftware, Hostinganbieter, Domainvergabestellen, Zahlungsanbieter, Telekommunikationsanbieter oder sonstige nicht von Gambio-Tuning beherrschbare Dritte verursacht werden.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare und von Gambio-Tuning nicht zu vertretende Betriebsstörungen verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Dauert ein Leistungshindernis länger als 30 Kalendertage an und ist einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar, kann die betroffene Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags aus wichtigem Grund kündigen.
8. Abnahme von Werkleistungen
- Soweit Gambio-Tuning ein bestimmtes Arbeitsergebnis schuldet, wird der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert.
- Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung.
- Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
- Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er Gambio-Tuning innerhalb der Prüffrist mindestens einen konkreten wesentlichen Mangel in Textform mitzuteilen.
- Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn Gambio-Tuning dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
- Teilabnahmen können verlangt werden, wenn die vereinbarte Leistung aus voneinander unabhängigen oder getrennt nutzbaren Teilleistungen besteht.
9. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
- Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Maßgeblich ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Leistungsbeschreibung oder im Bestellprozess angegebene Vergütung.
- Einmalige Vergütungen sowie monatlich, quartalsweise oder jährlich wiederkehrende Entgelte sind im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
- Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel angegeben wurde.
- Die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail und als PDF-Datei ist zulässig.
- Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Firmenanschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und sonstiger abrechnungsrelevanter Daten unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Bei Zahlungsverzug ist Gambio-Tuning berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- Gerät der Kunde mit einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug, ist Gambio-Tuning berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wird erkennbar, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informiert Gambio-Tuning den Kunden unverzüglich.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte an von Gambio-Tuning erstellten Konzepten, Entwürfen, Programmcodes, Modulen, Erweiterungen, Vorlagen, Grafiken, Texten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Gambio-Tuning beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung, in der Auftragsbestätigung oder in besonderen Lizenzbedingungen ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und auf den vereinbarten Onlineshop, die vereinbarte Domain oder das vereinbarte Projekt beschränktes Nutzungsrecht.
- Eine Übertragung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung für weitere Shops oder Domains sowie eine gewerbliche Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder durch besondere Lizenzbedingungen gestattet wurde.
- Der Kunde darf notwendige Anpassungen zur vertragsgemäßen Nutzung durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister vornehmen lassen, soweit dadurch keine Lizenzbedingungen, Schutzrechte oder vertraglichen Beschränkungen verletzt werden.
- Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelldateien, Entwicklungsdateien, unkompiliertem Quellcode, Arbeitsdateien oder internen Entwicklungswerkzeugen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bereits vor Vertragsschluss vorhandene Programme, Bibliotheken, Module, Frameworks, Werkzeuge, Vorlagen und allgemeine Entwicklungskomponenten von Gambio-Tuning bleiben von der Einräumung projektspezifischer Nutzungsrechte ausgenommen.
12. Fremdmaterial und Lizenzen Dritter
- Kostenpflichtige Bilder, Schriften, Videos, Musikstücke, Softwarelizenzen, Erweiterungen, Bibliotheken oder sonstige Materialien Dritter werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden beschafft.
- Die tatsächlich anfallenden Lizenz- und Beschaffungskosten werden dem Kunden ohne gesonderten Aufschlag weiterberechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Materialien, Software und Leistungen Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers beziehungsweise Anbieters.
- Der Kunde ist für erforderliche Lizenzverlängerungen, Abonnements und zusätzliche Nutzungslizenzen selbst verantwortlich, soweit deren Beschaffung oder Verwaltung nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.
13. Mängelrechte
- Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Kenntniserlangung unverzüglich in Textform anzuzeigen und den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben.
- Gambio-Tuning ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit eine Nacherfüllung nach Art der Leistung möglich und dem Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde unterstützt Gambio-Tuning bei der Fehleranalyse und stellt insbesondere erforderliche Fehlermeldungen, Protokolle, Screenshots, Testzugänge und nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen zur Verfügung.
- Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Störung ausschließlich durch nicht vereinbarungsgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritter, ungeeignete technische Umgebungen, fehlende Systemvoraussetzungen, nicht freigegebene Updates, Schadsoftware oder sonstige nicht von Gambio-Tuning zu vertretende Umstände verursacht wurde.
- Nimmt der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Abstimmung Änderungen an der beanstandeten Leistung vor, trägt der Kunde die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel nicht durch diese Änderung verursacht wurde.
- Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet wurde.
14. Haftung
- Gambio-Tuning haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Gambio-Tuning, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Gambio-Tuning haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von Gambio-Tuning ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gambio-Tuning.
- Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Hierzu gehören insbesondere aktuelle Datensicherungen, die sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten und die zeitnahe Installation sicherheitsrelevanter Aktualisierungen.
15. Kundendaten, Inhalte und Freistellung
- Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Bilder, Texte, Dateien, Programme und sonstigen Daten berechtigt ist.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten keine gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen, Rechte Dritter oder vertraglichen Pflichten verletzen.
- Der Kunde stellt Gambio-Tuning von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung oder Nutzung von Inhalten entstehen.
- Die Freistellung umfasst auch angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverteidigung. Gambio-Tuning informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken.
- Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Daten und Dateien erneut unentgeltlich zu übermitteln, soweit deren erneute Übermittlung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
- Nicht mehr benötigte Zugangsdaten und Projektdateien können frühestens 90 Kalendertage nach vollständiger Beendigung des Auftrags gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen einer Löschung entgegenstehen.
- Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Buchungs- und Vertragsunterlagen bleiben von der Löschung nach Absatz 6 unberührt.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
- Gambio-Tuning verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der auf der Internetseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.
- Soweit Gambio-Tuning personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO.
17. Fernwartung und Remote-Support
- Fernwartungsleistungen über TeamViewer oder vergleichbare Fernwartungssoftware erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und mit Freigabe des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Fernwartung eine aktuelle Datensicherung anzulegen und nicht benötigte vertrauliche Inhalte nach Möglichkeit zu schließen.
- Der Kunde soll die Fernwartungssitzung begleiten und kann die Verbindung jederzeit beenden.
- Gambio-Tuning führt nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Maßnahmen durch.
- Für die Nutzung der jeweiligen Fernwartungssoftware gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzinformationen des jeweiligen Softwareanbieters.
- Für die Haftung im Zusammenhang mit Fernwartungsleistungen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18. Hosting-, Server- und Domainleistungen
- Der konkrete Umfang von Webhosting-, Server-, Domain-, SSL-, E-Mail- und Softwarelizenzleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
- Gambio-Tuning kann Hosting- und Serverleistungen selbst oder unter Einbeziehung geeigneter Rechenzentrums-, Domain-, Zertifikats- und Infrastrukturanbieter erbringen.
- Bei Domainregistrierungen wird Gambio-Tuning im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweils zuständigen Registrierungsstelle oder dem zuständigen Registrar vermittelnd tätig. Ein Anspruch auf Zuteilung oder dauerhaften Bestand einer bestimmten Domain besteht nicht.
- Der Kunde darf Hosting- und Serverleistungen nur im vertraglich vereinbarten Umfang und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nutzen.
- Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Phishing, unerlaubter Versand von Werbe-E-Mails, Angriffe auf fremde Systeme, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und sonstige Nutzungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen.
- Der Betrieb ressourcenintensiver öffentlicher Dienste, insbesondere Filesharing-, Streaming-, Massenmail-, Proxy-, VPN-, Download-, Speicher- oder vergleichbarer Dienste, ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung von Hosting- oder Serverressourcen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Gambio-Tuning zulässig.
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Gambio-Tuning unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder eine unbefugte Nutzung vermutet wird.
19. Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung beim Hosting
- Eine bestimmte technische Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung festgelegt wurde.
- Gambio-Tuning ist berechtigt, notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiträumen vorgenommen.
- Nicht von Gambio-Tuning zu vertretende Störungen in Netzen, Rechenzentren, Registrierungsstellen, Telekommunikationsverbindungen oder Systemen Dritter werden bei der Berechnung einer vereinbarten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
- Datensicherungen durch Gambio-Tuning werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des gewählten Tarifs oder einer gesonderten Vereinbarung sind.
- Der Kunde bleibt unabhängig von einer vereinbarten Serversicherung verpflichtet, eigene externe Sicherungskopien seiner geschäftskritischen Daten anzulegen, sofern nicht ausdrücklich eine vollständige Datensicherungsverantwortung durch Gambio-Tuning vereinbart wurde.
- Bei Root-Servern und nicht verwalteten Serverleistungen ist der Kunde insbesondere für Administration, Systemkonfiguration, Sicherheitsupdates, Zugriffsschutz, Datensicherungen und die rechtmäßige Nutzung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Managed-Servern richten sich die geschuldeten Administrations-, Wartungs- und Sicherheitsleistungen ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
20. Sperrung von Hosting- und Serverleistungen
- Gambio-Tuning darf Hosting-, Server-, Domain- oder E-Mail-Leistungen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, einen Angriff auf Systeme, Spamversand, Schadsoftware oder eine sonstige erhebliche Vertragsverletzung bestehen.
- Soweit keine unmittelbare Gefahr besteht, wird Gambio-Tuning den Kunden vor einer Sperrung informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung setzen.
- Bei unmittelbarer Gefahr für Systeme, Daten, andere Kunden oder Dritte ist Gambio-Tuning zu einer sofortigen Sperrung ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
- Befindet sich der Kunde trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug, kann Gambio-Tuning die betroffenen Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren.
- Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung vereinbarter Entgelte, soweit der Grund der Sperrung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
- Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund beseitigt und ein gegebenenfalls entstandener angemessener Wiederherstellungsaufwand ausgeglichen wurde.
21. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist von Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Dauerschuldverhältnisse ohne ausdrücklich vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund für Gambio-Tuning liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt, Leistungen rechtswidrig nutzt, die Sicherheit der Systeme gefährdet oder sich mit einem wesentlichen Zahlungsbetrag in Verzug befindet.
- Nach Beendigung eines Hosting- oder Serververtrags erhält der Kunde Gelegenheit, seine Daten innerhalb einer angemessenen Frist zu sichern oder zu exportieren.
- Hosting- und Serverdaten können 30 Kalendertage nach Vertragsende dauerhaft gelöscht werden, sofern keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde wird auf die bevorstehende Löschung rechtzeitig hingewiesen.
- Für die Übertragung von Domains gelten ergänzend die Vorgaben und Bearbeitungszeiten der jeweiligen Registrierungsstelle und des zuständigen Registrars.
22. Kein gesetzliches Widerrufsrecht und freiwillige Stornierung
- Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
- Gambio-Tuning räumt dem Kunden freiwillig die Möglichkeit ein, einen Auftrag bis zum Beginn der Leistungserbringung in Textform zu stornieren.
- Das freiwillige kostenfreie Stornierungsrecht besteht nicht, soweit Gambio-Tuning bereits mit der Leistung begonnen, ausdrücklich vereinbarte Kapazitäten verbindlich reserviert oder nicht mehr stornierbare Leistungen, Lizenzen, Domains oder sonstige Leistungen Dritter für den Kunden beschafft hat.
- Bereits erbrachte Leistungen und nach vorheriger Abstimmung angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu vergüten.
- Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
23. Änderungen bei Dauerschuldverhältnissen
- Gambio-Tuning kann Leistungen und Preise bei Dauerschuldverhältnissen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar Kosten, gesetzliche Anforderungen, Steuern, Abgaben, Lizenzkosten, Rechenzentrumskosten oder technische Anforderungen verändern.
- Preisanpassungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten verändert haben. Kostensenkungen sind bei der Berechnung angemessen zu berücksichtigen.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Erhöht sich der Gesamtpreis zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich oder wird der Leistungsumfang wesentlich eingeschränkt, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen.
- Gambio-Tuning weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht und die hierfür geltende Frist hin.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Gambio-Tuning und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Gambio-Tuning.
- Gambio-Tuning bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
25. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gambio-Tuning – Torsten Lewe
Rüthener Weg 22, 59602 Rüthen, Deutschland
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