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Hinweistexte für Produktbewertungen | Richtlinie (EU) 2019/2161
Wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben, muss im Rahmen der sogenannten Omnibusrichtlinie ab dem 28.05.22 im Onlineshop darauf hingewiesen werden, ob (und ggf. wie) angezeigte Produktbewertungen verifiziert werden. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden. Kundinnen und Kunden müssen in unmittelbarer Nähe zu den Bewertungen einsehen können, ob es sich um verifizierte oder unverifizierte Bewertungen handelt, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.
- Hinweistexte sind möglich
- unter Produktbewertungen
- in der Artikeldetailansicht
- Produktkacheln / Listenansicht
- Info-Seite im Header oder Footer
- z.B. Shopvote, Trustami & TrustedShops etc.
Produktbewertungen sind ein wichtiger Bestandteil des modernen Onlinehandels und haben maßgeblichen Einfluss auf das Kaufverhalten von Kunden. Sie schaffen Vertrauen, liefern wertvolle Informationen aus erster Hand und fördern die Transparenz im digitalen Wettbewerb. Mit der Einführung der Omnibusrichtlinie, offiziell bekannt als Richtlinie (EU) 2019/2161, hat die Europäische Union neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Echtheit und Verlässlichkeit von Verbraucherbewertungen weiter zu stärken. Ziel dieser Regelung ist es, einen fairen und vertrauenswürdigen digitalen Binnenmarkt zu fördern, in dem Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können.
Die Richtlinie verpflichtet Betreiber von Online-Shops, klar anzugeben, ob und wie sie sicherstellen, dass veröffentlichte Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, die das jeweilige Produkt auch tatsächlich gekauft oder genutzt haben. Damit sollen gefälschte oder manipulierte Bewertungen verhindert werden, die das Kaufverhalten unrechtmäßig beeinflussen könnten. Händler müssen also transparente Informationen darüber bereitstellen, welche Maßnahmen zur Verifizierung der Bewertungen eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel technische Prüfverfahren, die sicherstellen, dass nur registrierte Käufer eine Bewertung abgeben können, oder redaktionelle Kontrollen zur Qualitätssicherung.
Für seriöse Onlinehändler bedeutet die Umsetzung der Omnibusrichtlinie eine Chance, sich klar von unlauteren Wettbewerbern abzugrenzen. Wer offenlegt, dass Bewertungen authentisch und überprüft sind, stärkt das Vertrauen potenzieller Kunden und verbessert gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der eigenen Marke. Zudem wirkt sich die rechtssichere Handhabung von Produktbewertungen positiv auf die Conversion-Rate aus, da Kunden sich in ihrer Entscheidung bestärkt fühlen, wenn sie auf nachvollziehbare, ehrliche Rückmeldungen anderer Käufer zurückgreifen können.
Die Omnibusrichtlinie stärkt damit nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern auch die Integrität des gesamten E-Commerce-Marktes. Sie bringt mehr Klarheit und Fairness in das Bewertungssystem und fördert eine offene, vertrauensvolle Beziehung zwischen Händlern und Kunden. Onlinehändler, die die Anforderungen der Richtlinie konsequent umsetzen, profitieren langfristig von einer stärkeren Kundenbindung und einem besseren Ruf im digitalen Wettbewerb. Produktbewertungen werden so zu einem wertvollen Instrument, das nicht nur den Umsatz steigert, sondern auch für mehr Transparenz und Fairness im Onlinehandel sorgt.