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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | 28. Juni 2025
Barrierefreiheit gewinnt in unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft immer mehr an Bedeutung – nicht nur als ethische Verpflichtung, sondern auch als gesetzliche Anforderung. Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) verbindlich in Kraft. Dieses bedeutende EU-Gesetz zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern, indem es verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Der EAA stellt somit einen Meilenstein für Inklusion und Chancengleichheit innerhalb der Europäischen Union dar.
Im Zentrum des EAA steht die Idee, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten, Dienstleistungen und technischen Geräten erhalten soll. Besonders betroffen sind unter anderem Webseiten, mobile Anwendungen, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Angebote sowie Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Ticketautomaten oder Check-in-Automaten. Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Das betrifft vor allem private Wirtschaftsakteure – insbesondere im digitalen Bereich.
Für viele Unternehmen bedeutet dies eine neue Herausforderung, aber auch eine wertvolle Chance. Barrierefreie Angebote verbessern nicht nur die Lebensqualität von Millionen Menschen, sondern stärken auch die Kundenbindung und eröffnen neue Zielgruppen. Eine barrierefreie Website zum Beispiel profitiert nicht nur von einer höheren Nutzerfreundlichkeit, sondern auch von besseren Platzierungen in Suchmaschinen, da viele Anforderungen der Barrierefreiheit – wie eine klare Strukturierung, verständliche Sprache und sinnvolle Alternativtexte für Bilder – auch zu den Kriterien für Suchmaschinenoptimierung zählen.
Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 beginnt eine Phase der aktiven Umsetzung und Kontrolle. Unternehmen sind gut beraten, sich rechtzeitig mit den technischen und inhaltlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Dabei kann auf etablierte Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zurückgegriffen werden, die auch im Rahmen des EAA als Orientierung dienen. Neben rechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung spielt aber auch der gesellschaftliche Aspekt eine große Rolle: Wer barrierefrei agiert, positioniert sich als modernes, verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen.
Langfristig bedeutet der EAA einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand aufgrund technischer oder baulicher Hürden ausgeschlossen wird. Die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit fördert Innovation, sensibilisiert für soziale Verantwortung und trägt dazu bei, dass digitale Teilhabe zur Selbstverständlichkeit wird. Für Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, eröffnet sich nicht nur ein Imagegewinn, sondern auch ein strategischer Vorteil im Wettbewerb. Der 28. Juni 2025 ist daher nicht nur ein gesetzliches Datum – er markiert den Beginn eines neuen Verständnisses von Zugänglichkeit und Teilhabe in Europa.
Im Zentrum des EAA steht die Idee, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten, Dienstleistungen und technischen Geräten erhalten soll. Besonders betroffen sind unter anderem Webseiten, mobile Anwendungen, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Angebote sowie Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Ticketautomaten oder Check-in-Automaten. Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Das betrifft vor allem private Wirtschaftsakteure – insbesondere im digitalen Bereich.
Für viele Unternehmen bedeutet dies eine neue Herausforderung, aber auch eine wertvolle Chance. Barrierefreie Angebote verbessern nicht nur die Lebensqualität von Millionen Menschen, sondern stärken auch die Kundenbindung und eröffnen neue Zielgruppen. Eine barrierefreie Website zum Beispiel profitiert nicht nur von einer höheren Nutzerfreundlichkeit, sondern auch von besseren Platzierungen in Suchmaschinen, da viele Anforderungen der Barrierefreiheit – wie eine klare Strukturierung, verständliche Sprache und sinnvolle Alternativtexte für Bilder – auch zu den Kriterien für Suchmaschinenoptimierung zählen.
Mit dem Stichtag 28. Juni 2025 beginnt eine Phase der aktiven Umsetzung und Kontrolle. Unternehmen sind gut beraten, sich rechtzeitig mit den technischen und inhaltlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Dabei kann auf etablierte Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zurückgegriffen werden, die auch im Rahmen des EAA als Orientierung dienen. Neben rechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung spielt aber auch der gesellschaftliche Aspekt eine große Rolle: Wer barrierefrei agiert, positioniert sich als modernes, verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen.
Langfristig bedeutet der EAA einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand aufgrund technischer oder baulicher Hürden ausgeschlossen wird. Die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit fördert Innovation, sensibilisiert für soziale Verantwortung und trägt dazu bei, dass digitale Teilhabe zur Selbstverständlichkeit wird. Für Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, eröffnet sich nicht nur ein Imagegewinn, sondern auch ein strategischer Vorteil im Wettbewerb. Der 28. Juni 2025 ist daher nicht nur ein gesetzliches Datum – er markiert den Beginn eines neuen Verständnisses von Zugänglichkeit und Teilhabe in Europa.